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Leistungskonzept

Ein wesentlicher Bereich des schulischen Lernens ist das Beobachten, das Fördern und Fordern von Leistungen. Der Grundschule fällt hierbei die Aufgabe zu, die Kinder „an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit“ heranzuführen. Dabei ist die Schule zu einem „pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet.“ (Richtlinien NRW 2012, S.16)


In diesem Anspruch liegt eine große Herausforderung. Schüler*innen sollen für ihre Leistungen vergleichbare Zensuren erhalten. Darüber hinaus gibt es Kinder, die in besonderen (Teil-) Bereichen einen individuellen Förderplan bekommen. Somit wird der individuelle Förderplan transparent nach dem „smart-Prinzip“ gestaltet. Dieser informiert Eltern, Fachlehrer und die Kinder über den Leistungsstand und den Lernfortschritt.


In den Richtlinien und Lehrplänen NRW heißt es weiter (S. 19):


„Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegung in der Allgemeinen Schulordnung und in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder.
Als Leistung werden demnach nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet, die zu den Ergebnissen geführt haben.“


Unsere Ausgestaltung dieser Richtlinien können Sie in unserem Leistungskonzept nachlesen.